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#3 Aufstieg

Hangneigung zu Gefahrenstufe

Je höher die Gefahrenstufe, desto stärker der Verzicht auf Steilhänge!

1995 von Werner Munter als „elementare Reduktionsmethode“ vorgestellt, bildet die Verknüpfung von Gefahrenstufe und Hangneigung ein zentrales Element der strategischen Lawinenkunde. Allein durch das Befolgen dieser Empfehlungen könnte weit mehr als die Hälfte aller Lawinenunfälle verhindert werden.

Diese Limits gelten wie folgt:

Bei Stufe 2 bleiben wir unter 40°

bei Stufe 3 bleiben wir unter 35°

bei Stufe 4 bleiben wir unter 30°

Zusammenhang Hangneigung / Gefahrenstufe

Gefahrenstufe:

Hangneigung:

Verzicht! Hohes Risiko
Vorsichtig verhalten!
  • _geschickte Spurenlage
  • _Auslaufbereich von Lawinen in Betracht ziehen
  • _Entlastungsabstände im Aufstieg und der Abfahrt
  • _klare Gruppenorganisation
  • _hohe Disziplin
  • _auf sicheren Sammelpunkten warten
  • _in der Abfahrt keine Stürze od. Sprünge
Günstig geringes Risiko

Gefahrenstufe - Neigung - Geländebereich

Die Hangneigungen werden dabei in Klassen geschätzt. Die zu beurteilenden Flächen verändern sich ebenso in Abhängigkeit zur Gefahrenstufe.

Stufe 2: Ist der Bereich der Spur (10 m Radius) unter 40°?

Stufe 3: Ist der betreffende Hang unter 35°?

Stufe 4: Ist das gesamte Einzugsgebiet (Geländekammer) unter 30°?

Bei der Neigungsschätzung betrachtet man jeweils die steilste Stelle eines Hanges über 20 Höhenmeter. Kleinräumigere Aufsteilungen müssen nicht berücksichtigt werden.

  • Gefahrenstufe:

  • 2
  • 3
  • 4

Neigungsmessung:
Steilste Stelle über 20Hm. Der Geltungsbereich wird von der Gefahrenstufe bestimmt.

Gefahrenstufe 2

Der Geltungsbereich bei Stufe 2 beträgt 20 m (10m links und rechts der Spur). In Verbindung mit Check1 bedeutet das, dass innerhalb dieser 20 m die Hangneigung unter 40° sein muss. Dies ist deshalb zulässig, da wir bei Stufe 2 nicht mit Selbstauslösungen und Fernauslösungen zu rechnen haben.

Als Anhaltspunkt zur Einschätzung von Hängen über 40° dienen „felsdurchsetzte Steilhänge“.

* Im gesamten Hang bleibt man unter 35° (bei Gefahrenstufe 3 müsste man hier die Tour abbrechen)

Gefahrenstufe 3

Der Geltungsbereich bei Stufe 3 erstreckt sich auf den gesamten Hang. Dies bedeutet, dass die steilste Stelle in einem Hang unter 35° sein muss. Diese starke Einschränkung ist notwendig, da Lawinen schon bei geringer Zusätzelastung (ein einzelner Skifahrer, Snowboarder, Schneeschuwanderer) und auch aus mäßig steilem Gelände (unter 30°) ausgelöst werden können.

Achtung! Die meisten Lawinenunfälle passieren bei Stufe 3. Unbedingt sind die Standardmaßnahmen einzuhalten!

* In der gesamten Geländekammer bleibt man unter 30° (bei Gefahrenstufe 4 befindet man sich bereits im Gefahrenbereich, auch hier Abbruch der Tour)

Gefahrenstufe 4

Der Geltungsbereich bei Stufe 4 erstreckt sich über die gesamte Geländekammer. Die Geländekammer könnte auch als „größtmögliches Einzugsgebiet“ einer Lawine bezeichnet werden.

Bei Stufe 4 können Lawinen auch aus weiter entfernten bzw. höher gelegenen Einzugsgebieten spontan abgehen und diese können auch flachere Bereiche erreichen. Auch Fernauslösungen über mehrere hundert Meter sind möglich. Aufgrund der Tatsache, dass es genügend, sich schon im potentiellen Einzugsbereich von Steilhängen (ab 30°) zu befinden, sind die Tourenmöglichkeiten stark eingeschränkt.

Als Anhaltspunkt zur Einschätzung von Hängen über 30° dienen „Spitzkehren“. Ab ca. 30° beginnen wir mit Spitzkehren anstatt Bögen.

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